Vollzugskostenbeiträge (Art. 31 GAV)
Arbeitgeberbeitrag:
Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf 0.25% der AHV-Bruttolohnsumme.
Arbeitnehmerbeitrag:
Der Arbeitnehmerbeitrag beläuft sich auf 0.25% des AHV-Lohnes.