Vollzugskostenbeiträge (Art. 31 GAV)


Arbeitgeberbeitrag:

Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf 0.25% der AHV-Bruttolohnsumme.


Arbeitnehmerbeitrag:

Der Arbeitnehmerbeitrag beläuft sich auf 0.25% des AHV-Lohnes.